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   BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93   

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BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93 (https://dejure.org/1994,7892)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 8 AZR 168/93 (https://dejure.org/1994,7892)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 (https://dejure.org/1994,7892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung - Kündigung eines Arbeitnehmers wegen mangelnder fachlicher Qualifikation - In der Deutschen Demokratischen Republik erworbene oder staatlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 18. März 1993 und 4. November 1993 (- 8 AZR 356/92 - und - 8 AZR 127/93 -, m.w.N., AP Nr. 12 und 18 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) die Wirksamkeit der Kündigung nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung beurteilt und hierzu im einzelnen folgende Grundsätze entwickelt:.

    Wer als Freundschaftspionierleiter eingesetzt war, ist aber nicht allein deshalb als Lehrer persönlich ungeeignet im Sinne von Abs. 4 Ziff. 1 EV (BAG Urteil vom 4. November 1993, aaO, zu B III 2 b der Gründe).

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93
    Eine Umkehr der im Kündigungsschutzprozeß allgemein bestehenden Beweislast findet nicht statt (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 3 b der Gründe).

    Nicht zu beanstanden ist, daß der Beklagte die zweimonatige Kündigungsfrist des § 55 Abs. 2 AGB-DDR angewendet hat (vgl. nur Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B III der Gründe; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128/93 - n.v., zu B V der Gründe; vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B III der Gründe).

  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93
    Somit hat der Arbeitgeber bei Festlegung der Qualifikationsmerkmale die Regelung in Art. 37 Abs. 1 Satz 1 EV zu beachten, der die Zielsetzung zugrunde liegt, beruflich tätigen Arbeitnehmern jedenfalls im Beitrittsgebiet ihre Qualifikationen nicht abzuerkennen, die sie zur bisherigen Berufsausübung in der ehemaligen DDR befähigten (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 246/92 - AP Nr. 1 zu Art. 37 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 - 4 der Gründe; Senatsurteil vom 4. November 1993 - 8 AZR 127/93 - AP Nr. 18 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 18. März 1993 und 4. November 1993 (- 8 AZR 356/92 - und - 8 AZR 127/93 -, m.w.N., AP Nr. 12 und 18 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) die Wirksamkeit der Kündigung nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung beurteilt und hierzu im einzelnen folgende Grundsätze entwickelt:.

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93
    Die Auslegung des Klagantrags ergibt daher, daß die Klägerin nur eine Kündigungsschutzklage, keine weitergehende Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO erhoben hat (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92

    Anerkennung von Lehrbefähigungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93
    Somit hat der Arbeitgeber bei Festlegung der Qualifikationsmerkmale die Regelung in Art. 37 Abs. 1 Satz 1 EV zu beachten, der die Zielsetzung zugrunde liegt, beruflich tätigen Arbeitnehmern jedenfalls im Beitrittsgebiet ihre Qualifikationen nicht abzuerkennen, die sie zur bisherigen Berufsausübung in der ehemaligen DDR befähigten (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 246/92 - AP Nr. 1 zu Art. 37 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 - 4 der Gründe; Senatsurteil vom 4. November 1993 - 8 AZR 127/93 - AP Nr. 18 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 128/93

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93
    Nicht zu beanstanden ist, daß der Beklagte die zweimonatige Kündigungsfrist des § 55 Abs. 2 AGB-DDR angewendet hat (vgl. nur Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B III der Gründe; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128/93 - n.v., zu B V der Gründe; vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B III der Gründe).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93
    Nicht zu beanstanden ist, daß der Beklagte die zweimonatige Kündigungsfrist des § 55 Abs. 2 AGB-DDR angewendet hat (vgl. nur Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B III der Gründe; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128/93 - n.v., zu B V der Gründe; vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B III der Gründe).
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 68/93

    Anforderungen an eine wirksame ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93
    Diese Vorschriften sicherten lediglich ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren und setzten das Vorhandensein einer erstzuständigen Personalvertretung voraus (ausführlich u.a. Senatsurteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68/93 - n.v., zu B V 2 der Gründe).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.1993 - I 104/92
    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 20. November 1992 - Sa 104/92 L. - aufgehoben.
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Mangelnder Bedarf liegt vor, wenn im betreffenden Arbeitsbereich ein Überhang an Arbeitskräften besteht (Senatsurteile vom 18. März 1993, BAGE 72, 350 = AP Nr. 20 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 3 der Gründe; vom 16. Dezember 1993 - 8 AZR 126/93 - n.v., zu BV der Gründe; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n.v., zu B II 2 der Gründe; vom 26. Mai 1994, BAGE 77, 45 [BAG 18.05.1994 - 4 AZR 524/93], zu C 13 der Gründe; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n.v., zu B II 3 der Gründe).
  • LAG Sachsen, 11.08.1994 - 4 Sa 469/93

    Klage einer Lehrerin gegen die ordentliche Kündigung aufgrund des

    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG, Beschluß vom 02.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 = AP Nr. 2 zu Artikel 33 Abs. 5 GG ; BAG, Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 -).

    Dies gilt auch für solche Personen, die leitende Positionen im Schulwesen - und nicht in der Partei - innehatten, soweit sie ihr Amt sachbezogen und nicht überwiegend im Sinne der SED ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 18.03.1993 - 8 AZR 356/92 - BAG, Urteil vom 24. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 -).Andererseits spricht jedenfalls dann, wenn leitende Funktionen im Schulwesen gleichzeitig oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt wurden, dies für eine überwiegende Wahrnehmung der Ämter im Sinne der Ziele der SED mit der Folge, daß es auch keiner weiteren Darlegung des Arbeitgebers bedarf, das schulische Ämter nicht sachbezogen ausgeübt wurden (BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 8 AZR 613/92 -) .

    Zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruches bestand beim Oberschulamt keine beteiligungsfähige Personalvertretung, so daß für im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs objektiv bestehende Kündigungsgründe keine erneute Personalratsbeteiligung herbeigeführt werden muß, wenn sie zur Begründung der bereits ausgesprochenen Kündigung dienen sollen (BAG, Urteil vom 24. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 -).Der Hinweis des Beklagten auf diese Tätigkeit vermag für sich nicht die mangelnde persönliche Eignung zu indizieren.

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages -

    Was den Besuch der Bezirksparteischule 1975/1976 angeht, ist einem derartigen einmaligen Besuch ebenfalls keine ausschlaggebende Bedeutung zuzumessen (ebenso BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n. v., zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 495/93

    Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines

    Was den Besuch der Kreisparteischule angeht, ist einem derartigen Besuch keine ausschlaggebende Bedeutung zuzumessen (ebenso BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - nicht veröffentlicht, zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 783/93

    Feststellungsklage einer Lehrerin auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach

    Was den Besuch der Kreisparteischule angeht, ist einem derartigen einmaligen Besuch keine ausschlaggebende Bedeutung zuzumessen (ebenso BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n.v., zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Beteiligung des Bezirkspersonalrats -

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht auch in dem weit zurückliegenden Besuch der Bezirksparteischule (1971) keine besondere Identifikation mit dem SED-Staat gesehen, zumal es seinerzeit noch keine Kreisparteischule gab, so daß der Besuch der Bezirksparteischule dem für SED-Mitglieder Üblichen entsprach und nahezu obligatorisch war (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 -, n.v., zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 851/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

    Was den Besuch der Bezirksparteischule im Jahre 1980 (3 Monate) angeht, ist einem derartigen einmaligen und kurzfristigen Besuch keine ausschlaggebende Bedeutung zuzumessen (BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 -,n.v., zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94

    Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

    Was den kurzfristigen Besuch der Bezirksparteischule im Jahre 1986 (3 Monate) angeht, ist einem derartigen einmaligen und kurzfristigen Besuch ebenfalls keine ausschlaggebende Bedeutung zuzumessen (BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n.v., zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 255/94
    Zwar war der Besuch der Kreisparteischule 1980/1981 (14tätig je einen Tag) für nahezu alle SED-Mitglieder obligatorisch (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1995 - 2 AZR 495/93 - n.v.; BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n.v., zu II 4 b der Gründe).
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